Unterrichtszeiten
und Anmeldung :

jeden Dienstag und
Donnerstag von
18:30h - 20:00h

Fahrschule Wölfle
Friedrichstraße 11
72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 6 12 12
info@fahrschule-woelfle.de
 


Fragen und Antworten

Was für ein Verwaltungsaufwand kommt auf mich zu?
Wie läuft die Ausbildung ab?
Wie viele Fahrstunden benötige ich?
Wann kann ich Prüfung machen?
Wie läuft die Prüfung ab?
 
     
 
Was für ein Verwaltungsaufwand kommt auf mich zu?

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Gerne übernehmen wir das für Sie. Für den Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung über einen Sehtest (z.B. vom Augenoptiker), einen Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und ein Passbild (analog dem Passbild, welches Sie z.B. für den Reisepass benötigen).

 
   
  Wie läuft die Ausbildung ab?

Schon am Tag Ihrer Anmeldung können Sie am theoretischen Unterricht teilnehmen. Für alle Klassen gibt es zwölf Doppelstunden Grundstoff zu absolvieren, und unterschiedlich viele Doppelstunden an Zusatzstoff. Für Klasse B z.B. wären dies zwei, insgesamt müssen sie also 14-mal den theoretischen Unterricht besuchen.
Mit der praktischen Ausbildung können sie jederzeit beginnen, allerdings empfiehlt es sich, vorher ein paar Mal den Theorie-Unterricht zu besuchen.
Zunächst lernen sie, wie man das Fahrzeug bedient, Sie erweitern und verfestigen diese Kenntnisse und beginnen mit den Grundfahrübungen (z.B. Parken). Dann werden Sie lernen, die erworbenen Kenntnisse auf die Verkehrssituation abzustimmen. Anschließend absolvieren Sie die Sonderfahrten, in denen sie die Besonderheiten des Fahrens auf Bundes- und Landstraßen, auf Autobahnen und bei Nacht erlernen. In der Abschlussphase werden Sie sich dann gezielt auf die praktische Prüfung vorbereiten und Ihre Kenntnisse vervollkommnen. Bei einer Ausbildung in den Klassen M und S sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 
   
  Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine einzige Ausbildungsstunde und die zwölf besonderen Ausbildungsfahrten auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen und bei Nacht.

Die durchschnittliche Anzahl der Fahrstunden in Städten wie Tübingen liegt in der heutigen Zeit zwischen 15 und 30 (exklusive Sonderfahrten). Im Wesentlichen hängt Ihr Lerntempo von den persönlichen Fähigkeiten ab und davon, wie schnell man Gelerntes verinnerlicht und verselbstständigt.

Dieser Durchschnitt liegt deutlich höher als noch vor etwa zwanzig Jahren. Das liegt nicht etwa daran, dass die Fahrschüler heute unbegabter wären als früher, sondern an der  anspruchsvollen Verkehrsführung und dem hohen Verkehrsaufkommen. Kam früher ein Fahrschüler in seiner Prüfungsfahrt vielleicht in eine schwierige Situation, so kommt er heute in vier bis fünf. Ein kurzer Verlust der Aufmerksamkeit kann die Prüfung kosten und auf 'Glück' zu pokern, ist heutzutage kaum mehr möglich.

Natürlich gibt es auch heute noch begabte Fahrschüler, die nach wenigen Fahrstunden Prüfungsreife erlangen! Vielleicht gehören Sie ja dazu?
 
   
  Wann kann ich die Prüfung machen?

Theoretische und praktische Prüfung können sie absolvieren, sobald ihr Führerscheinantrag genehmigt ist. Die theoretische Prüfung muss bestanden sein, bevor die praktische Prüfung gemacht werden darf. Um zu wissen, wann Ihre Fertigkeiten ausreichend sind, um die Prüfung zu bestehen, fragen Sie ihren Fahrlehrer. Vertrauen Sie seinem Urteil! Er kann Sie am besten einschätzen und kennt die Anforderungen in den Prüfungen ganz genau, schließlich fährt er jede Woche mindestens einmal eine Prüfungsfahrt!

 
   
  Wie läuft die Prüfung ab?

Prüfungen führt grundsätzlich der TÜV durch. Bei der theoretischen Prüfung erhalten Sie Fragen am PC-Bildschirm im multiple choice- Stil, das bedeutet sie kreuzen eine oder mehrere Antworten pro Frage an. Falsche Antworten oder fehlende richtige Antworten werden als Fehler gewertet, je nach Gewichtung der Frage erhalten Sie dafür 2 -5 Fehlerpunkte. Die gesamten Fehlerpunkte dürfen eine bestimmte Zahl nicht überschreiten (z.B. Ersterwerb Klasse B 10 Fehlerpunkte). Im Falle des Nichtbestehens dürfen Sie die Prüfung nach einer Frist von zwei Wochen wiederholen.

Bei der praktischen Prüfung müssen Sie beweisen, dass Sie zum selbständigen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Beachtung der Verkehrsregeln in der Lage sind und auch in schwierigen Situationen richtig reagieren. Hierzu fahren Sie in ihrem Ausbildungsfahrzeug, Ihr Fahrlehrer sitzt wie gewohnt neben Ihnen, darf Ihnen aber keinerlei Hinweise oder gar Hilfestellungen geben. Auf dem Rücksitz sitzt ein Prüfer des TÜV, der ihnen die Fahrtrichtung vorgibt und Ihre Fahrweise entsprechend bewertet. Grundsätzlich gehören auch Grundfahraufgaben wie z.B. Einparken zur Prüfungsfahrt.
In den Zweiradklassen fährt Ihr Fahrlehrer samt Prüfer hinter Ihnen her. Die Fahrtrichtung wird Ihnen wie gewohnt vom Fahrlehrer über Funk angesagt. Die Prüfungszeit beträgt bei Klasse M und S 30 Minuten, bei Klasse B, BE und A1 je 45 Minuten und bei Klasse A 60 Minuten.

 
   
 

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.