Unterrichtszeiten
und Anmeldung :

jeden Dienstag und
Donnerstag von
18:30h - 20:00h

Fahrschule Wölfle
Friedrichstraße 11
72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 6 12 12
info@fahrschule-woelfle.de
 


Ausbildungsangebot

Anmerkungen:
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (ersichtlich aus Fahrzeugschein, EU-Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis).

Zulässige Gesamtmasse = Maximalgewicht des Fahrzeugs einschließlich Personen und Ladung. Ersichtlich aus Fahrzeugschein, EU-Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis).

Klasse B
BF 17
Klasse BE
Klasse A (beschränkt)
Klasse A (unbeschränkt)
Klasse A1
Klasse M
Klasse L
Klasse S

 
   
  Klasse B

Dies ist DER Führerschein schlechthin, der Auto- oder PKW-Führerschein. Einen Führerschein der Klasse B zu besitzen, gehört mittlerweile zum Lebensstandard. Nahezu alles, was die Autoindustrie zu bieten hat, kann man damit fahren.

Mindestalter: 18
Ausbildungsbeginn möglich mit: 17 ½
Wer Klasse B besitzt, besitzt automatisch auch Klasse: M, S, L

Sie dürfen fahren:

  • Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (z.B. PKW)
  • Zulässige Anhänger: zG bis 750 KG.
  • Anhänger über 750 Kg zG: Anhänger und Zugfahrzeug zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen zG und zG des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges
Durch Klasse M, L und S:
  • Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h bbH (z.B. Motorroller)
  • Traktor bis 32 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann bis max. 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (z.B. Radlader), auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH

Ausbildungsfahrzeuge für Klasse B und BF 17: Audi A3 1.9 TDI , Opel Astra 1.7 CDTI

 

Ausbildungsvorschriften für Klasse B und BF 17

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 
  • 5 Fahrstunden Überland 
  • 4 Fahrstunden Autobahn 
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

 

 
     
  BF 17

Wer beim Fahren eine Begleitperson hat, darf bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klassen B und BE erwerben. Zum Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse M, S und L ist keine Begleitperson notwendig.

Mindestalter: 17
Ausbildungsbeginn möglich mit: 16 ½
Wer BF 17 besitzt, besitzt automatisch auch Klasse: M, S, L

   
     
   
  Klasse BE

Um leichte Anhänger zu ziehen, reicht oftmals der Führerschein Klasse B aus (siehe dort). Für Pferdeanhänger, große Wohnwagen oder Bootsanhänger braucht man meistens die Klasse BE.

Mindestalter: 18
Ausbildungsbeginn möglich mit: 17 ½ (aber Prüfung darf erst nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B abgelegt werden)

Sie dürfen fahren:
? Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger

 

Ausbildungsvorschriften für Klasse BE

Theorie

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
 
Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland 
  • 1 Fahrstunde Autobahn 
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

 
     
   
  Klasse A (beschränkt)

Motorrad fahren ist für viele die schönste Art, unterwegs zu sein. Es gibt kaum etwas, das mehr Spaß macht, allerdings ist es auch sehr gefährlich, deshalb ist eine gute Ausbildung unabdingbar. Wer noch keine 25 Jahre alt ist, muss sich für die ersten zwei Jahre mit dieser beschränkten Variante begnügen. Nach Ablauf dieser zwei Jahre fällt die Beschränkung automatisch weg.

Mindestalter: 18
Ausbildungsbeginn möglich mit: 17 ½
Wer Klasse A beschränkt besitzt, besitzt automatisch auch Klasse: A1, M

Sie dürfen fahren:
mittelschwere Krafträder bis 25 kW (34 PS) Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW (Beispiel: Bei einer Leistung von 20 kW muss das Kraftrad mindestens 125 kg wiegen)

Durch Klasse A1 und M:

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW (15 PS) Leistung
  • Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h bbH (z.B. Motorroller)

Ausbildungsfahrzeug für Klasse A b: Honda CB 500 (34 PS)

 

Ausbildungsvorschriften für Klasse Ab, Aub und A1

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)  
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
    Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit



 

 
     
  Klasse A (unbeschränkt)

Wird bei Besitz der Klasse A beschränkt nach 2 Jahren automatisch erteilt. Mit 25 Jahren kann man diesen Führerschein auch direkt machen und damit alle Motorräder fahren, die auf deutschen Straßen zugelassen sind.

Mindestalter: 25
Ausbildungsbeginn möglich mit: 24 ½
Wer Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch Klasse: A beschränkt, A1, M

Sie dürfen fahren:
schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW

Durch Klasse Ab, A1 und M:

  • mittelschwere Krafträder bis 25 kW (34 PS) Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW (Beispiel: Bei einer Leistung von 20 kW muss das Kraftrad mindestens 125 kg wiegen)
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW (15 PS) Leistung
  • Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h bbH (z.B. Motorroller)

Ausbildungsfahrzeug für Klasse A ub: Honda CB 500 (60 PS)

   
     
  Klasse A1

Wer mit 16 Jahren Motorrad oder leistungsstärkere Motorroller fahren möchte, macht den Führerschein der Klasse A1.

Mindestalter: 16
Ausbildungsbeginn möglich mit: 15 ½
Wer Klasse A1 besitzt, besitzt automatisch auch Klasse: M

Sie dürfen fahren:

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW (15 PS) Leistung
  • (Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen diese Motorräder auf 80 km/h gedrosselt werden)

Durch Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h bbH (z.B. Motorroller)

Ausbildungsfahrzeug für Klasse A1: Suzuki GZ 125

   
       
   
  Klasse M

Der klassische Rollerführerschein – kostengünstig und der einfachste Weg für 16-jährige, mobil zu werden. Beim Führerschein der Klasse B (auch BF 17) inbegriffen.

Mindestalter: 16
Ausbildungsbeginn möglich mit: 15 ½

Sie dürfen fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h bbH (z.B. Motorroller)

Ausbildungsfahrzeug für Klasse M: Honda Scoopy

 

Ausbildungsvorschriften für Klasse M

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 
       
   
  Klasse L

Ein Führerschein für Traktor und Arbeitsmaschinen – hauptsächlich für Jugendliche, die ihn in der Landwirtschaft oder bei der Arbeit benötigen. Ist beim Führerschein der Klasse B dabei.

Mindestalter: 16
Ausbildungsbeginn möglich mit: 15 ½

Sie dürfen fahren:

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann bis max. 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (z.B. Radlader), auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
 

Ausbildungsvorschriften für Klasse L

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Keine praktische Ausbildung erforderlich

 
       
   
  Klasse S

Fahrzeuge dieser Fahrerlaubnisklasse durften bis vor ein paar Jahren nur mit dem Führerschein der Klasse B und mit 18 Jahren gefahren werden – durch eine EU-Verordnung wurde diese Lücke geschlossen.

Mindestalter: 16
Ausbildungsbeginn möglich mit: 15 ½

Sie dürfen fahren:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH

 

Ausbildungsvorschriften für Klasse S

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)